· 10. Juli 2026

Was fordert NIS-2 beim Identity and Access Management?

NIS-2 verlangt klare Regeln für Zugriffe, Multi-Faktor-Authentifizierung und nachvollziehbare Berechtigungen. Wo Sie anfangen sollten.

Die NIS-2-Richtlinie hebt die Anforderungen an die Cybersicherheit in der EU deutlich an. Anders als viele Rahmenwerke zuvor wird sie beim Thema Zugriffe konkret. Wer unter NIS-2 fällt, muss den Umgang mit Identitäten, Berechtigungen und privilegierten Konten nicht nur regeln, sondern auch nachweisen können. Genau hier entscheidet sich in der Praxis, ob Identity and Access Management (IAM) als Pflichtübung oder als Fundament der eigenen Sicherheitsstrategie verstanden wird.

Warum stehen Identitäten im Zentrum von NIS-2?

Weil Angreifer selten dort bleiben, wo sie hereingekommen sind. Der Einstieg erfolgt inzwischen zwar häufiger über ausgenutzte Schwachstellen als über gestohlene Zugangsdaten, doch was danach passiert, läuft über Konten: Rechte eskalieren, sich seitlich durch das Netz bewegen, Daten abziehen. Ein kompromittiertes Konto mit zu vielen Rechten öffnet Angreifern Türen, die keine Firewall mehr schließt.

39 %

aller Sicherheitsverletzungen beinhalten gestohlene Zugangsdaten, wenn man die gesamte Angriffskette betrachtet, nicht nur den Einstieg.

Quelle: Verizon Data Breach Investigations Report 2026

Der Gesetzgeber zieht daraus die Konsequenz: Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie nennt unter den verpflichtenden Risikomanagementmaßnahmen ausdrücklich Konzepte für die Zugriffskontrolle, den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung und Lösungen zur Sicherheit in der Lieferkette. Das sind alles Themen, die ohne gelebtes IAM nicht umsetzbar sind.

Welche IAM-Anforderungen stellt NIS-2 konkret?

Aus der Richtlinie und dem deutschen Umsetzungsgesetz lassen sich fünf Handlungsfelder ableiten:

  1. Zugriffe brauchen ein dokumentiertes Regelwerk. Wer darf worauf zugreifen und warum? Berechtigungen müssen einem Rollen- oder Regelwerk folgen, nicht historisch gewachsenen Einzelfreigaben.
  2. MFA ist keine Kür mehr. NIS-2 fordert sie ausdrücklich, mindestens für kritische Systeme und privilegierte Zugriffe.
  3. Privilegierte Konten brauchen besondere Kontrolle. Admin-Rechte, Service-Accounts und Notfallzugänge unterliegen zusätzlich einer Protokollierung und einer zeitlichen Begrenzung (PAM).
  4. Jeder Zugriff muss nachvollziehbar sein. Zugriffe und Rechtevergaben gehören auditierbar dokumentiert: Im Vorfall zählt, wer wann worauf zugreifen konnte.
  5. Die Lieferkette gehört dazu. Auch externe Dienstleister und deren Zugänge in Ihre Systeme fallen unter das Risikomanagement.

Verstöße sind empfindlich sanktioniert: Für wesentliche Einrichtungen sieht NIS-2 Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen haftet die Geschäftsleitung zudem persönlich.

4,44 Mio. US-Dollar

kostet eine Datenpanne im weltweiten Durchschnitt. Vorfälle mit gestohlenen Zugangsdaten gehören zu den teuersten und am längsten unentdeckten.

Quelle: IBM Cost of a Data Breach Report 2025

Wie unterscheiden sich NIS-2, DORA und ISO 27001 beim Thema Zugriffe?

Viele Unternehmen müssen mehrere Regelwerke gleichzeitig bedienen. Die gute Nachricht: Ein sauber aufgesetztes IAM zahlt auf alle ein.

Zugriffs- und Identitätsanforderungen im Vergleich
NIS-2DORAISO 27001
GeltungsbereichKritische und wichtige Einrichtungen in 18 SektorenFinanzunternehmen und ihre IKT-DienstleisterFreiwillig, alle Branchen (Zertifizierung)
ZugriffskontrolleAusdrücklich gefordert (Art. 21)Detailliert gefordert, inkl. RechteverwaltungAnhang A: Zugangs­steuerung als Control-Familie
MFAAusdrücklich genanntStarke Authentifizierung gefordertEmpfohlen im Rahmen der Risikobehandlung
Privilegierte KontenÜber Risikomanagement erfasstExplizite Anforderungen an privilegierte ZugriffeEigene Controls für privilegierte Rechte
SanktionenBis 10 Mio. € / 2 % Umsatz, OrganhaftungAufsichtsmaßnahmen, Bußgelder national geregeltVerlust der Zertifizierung

Wer IAM-Prozesse einmal sauber aufsetzt – Rollenmodell, Rechtevergabe-Workflow, Rezertifizierung, PAM – erfüllt damit den Kern aller drei Regelwerke und reduziert den Nachweisaufwand erheblich.

Wo fangen Sie praktisch an?

Aus unserer Beratungspraxis hat sich eine Reihenfolge bewährt:

  1. Erst inventarisieren, dann handeln. Alle Identitäten, Konten und Berechtigungen erfassen, inklusive technischer Accounts und externer Dienstleister. Ohne dieses Bild ist jede weitere Maßnahme Stochern im Nebel.
  2. Privilegierte Zugriffe kommen zuerst. Admin- und Notfallkonten identifizieren, reduzieren und mit MFA sowie Protokollierung absichern. Hier ist das Risiko pro Konto am höchsten.
  3. Rechte hängen an Rollen, nicht an Personen. Die Vergabe an einen nachvollziehbaren Genehmigungsprozess binden und regelmäßige Rezertifizierung etablieren.
  4. Nachweise entstehen im Betrieb, nicht vor dem Audit. Reporting so aufsetzen, dass Audit-Fragen („Wer hatte am Stichtag Zugriff auf System X?“) ohne Wochenaufwand beantwortbar sind.

Der häufigste Fehler ist, mit einem Werkzeugkauf zu starten statt mit dem Konzept. NIS-2 fragt nicht, welche Software Sie einsetzen, sondern ob Ihre Zugriffe geregelt, begrenzt und nachvollziehbar sind.

Häufige Fragen

Quellen

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